AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Keplinger GmbH - Stand März 2018

1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner verpflichten uns nur, soweit sie von uns schriftlich anerkannt werden. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelung vorhanden ist, gelten die österreichischen Handelsusancen subsidiär. Alle Rechtsgeschäfte unterliegen österreichischem Recht.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote, Preislisten und Kostenvoranschläge gelten stets freibleibend, technische Änderungen unserer Lieferanten bleiben vorbehalten. Mit Bestellung der gewünschten Ware gibt der Vertragspartner ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Bestellungen können von Unternehmern auch über unseren Webshop auf der Website www.keplinger.at getätigt werden. Dies erfolgt, indem der Vertragspartner ein Kundenkonto anlegt und anschließend die vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Der Vertragspartner kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der im Internet-Browser enthaltenen „Zurück-Taste“ wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Vertragspartners erfasst werden und Eingabefehler berichtigen. Durch Schließen des Internetbrowsers kann er den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Bestelleingang über den Webshop unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Eingangsbestätigung“). Nach dem Bestelleingang über den Webshop senden wir die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail an die uns bekanntgegebene E-Mail Adresse. Die Bestelldaten werden bei Bestellung über den Webshop elektronisch gespeichert und können jederzeit über das Benutzerkonto des Vertragspartners eingesehen werden.

3. Auftragsbestätigung

Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden, dies betrifft insbesondere auch Zusagen und Abschlüsse durch Vertreter. Maßgeblich für den vertraglichen Lieferund Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung, bei Fehlen einer solchen der des Lieferscheins und der Rechnung. Weichen diese vom Bestellinhalt ab, gilt das Einverständnis des Vertragspartners als gegeben, sofern er nicht unverzüglich nach Erhalt des Lieferscheins und der Rechnung schriftlich widerspricht.

4. Vertragsauflösung - Storno

Zu einer Rücknahme bereits ausgelieferter Ware sind wir nicht verpflichtet. Sofern wir der Stornierung eines Auftrages vor Auslieferung schriftlich zustimmen, gilt für die in diesem Zusammenhang notwendigen Manipulationen eine Gebühr von 15 % (fünfzehn Prozent) des Fakturenwertes als vereinbart. Durch die Festsetzung dieser Stornogebühren entsteht kein Rechtsanspruch auf Annullierung eines Auftrages.

5. Lieferung

Angaben über Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Gegenüber Verbrauchern gilt eine maximale Lieferfrist von 30 Tagen ab Vertragsabschluss. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Vertragspartner mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Besondere unvorhergesehene Betriebsstörungen in unserem Unternehmen oder in den von uns beauftragten Unternehmen, Krieg, Elementarereignisse, Verkehrsstörungen, Streik, Lieferverzug von Lieferanten oder ähnliches verlängern die angegebenen Lieferzeiten. Sollten wir uns ohne unser Verschulden in Verzug befinden, so hat der Vertragspartner das Recht, weiterhin Erfüllung zu verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Handelt es sich bei der bestellten Ware um ein speziell nach den Wünschen des Vertragspartners hergestelltes oder beschafftes Produkt, so kann sich die Anfertigung bzw Lieferung verzögern. Ein Rücktritt vom Vertrag oder Anspruch auf Schadenersatz sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise in Euro und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Hinzu kommen etwaige Liefer- und Versandkosten, Zoll- und sonstige Einfuhrabgaben. Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist sofort fällig. Die Zahlung hat prompt ohne jeden Abzug zu erfolgen, falls nicht schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Wechsel- und Scheckzahlungen werden nur erfüllungshalber und nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen in jedem Falle zu Lasten des Vertragspartners.

7. Verzug

Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelangen Verzugszinsen zur Verrechnung. Der unternehmerische Verzugszinssatz beträgt gemäß § 456 UGB jährlich 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz von 4% jährlich. Für den Fall des Verzugs sind wir berechtigt, gegenüber Unternehmern für Betreibungskosten eine Pauschale von EUR 40,00 einzufordern. Für darüber hinausgehende Kosten der Betreibung durch uns oder durch einen von uns beauftragten Rechtsanwalt und gegenüber Verbrauchern gilt, dass diese Kosten zu ersetzen sind, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind. Im Fall der Intervention eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner im speziellen, jene Vergütungen, die sich aus der VO über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben, zu ersetzen.

8. Gewährleistung

Bei Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher zwei Jahre, für Unternehmer sechs Monate. Bei Gebrauchtwaren, dazu gehören auch Vorführ- und Ausstellungsmodelle, beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr (§ 9 KSchG), für Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.Ein Mangel liegt nicht vor, wenn bei der Ware aufgrund unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung Fehler auftreten. Zum sach- und bestimmungsgemäßen Gebrauch sind insbesondere die Angaben des Herstellers zu beachten. Die zwingende Haftung nach § 9a KSchG bleibt davon unberührt. In jedem Fall verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche, wenn er selbst oder nicht autorisierte Dritte in die Ware eingreifen, Reparaturen oder Reparaturversuche vornehmen. Für Unternehmer gilt, dass nur die Gewährleistungsbehelfe Verbesserung / Nachtrag des Fehlenden oder Austausch geltend gemacht werden können, nicht jedoch Preisminderung oder Aufhebung des Vertrages. Bei Verbesserung oder Austausch können wir verlangen, dass der Vertragspartner uns die mangelhafte Ware auf seine Gefahr übersendet. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so tragen wir die Gefahr der Übersendung und gilt dies nur insoweit als eine Rücksendung tunlich ist. Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, wie insbesondere Versand-, Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten hat der Vertragspartner zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist (§ 8 KSchG). Ist der Vertragspartner Unternehmer, so ist er verpflichtet, die Ware bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung bzw bei Entgegennahme auf etwaige Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel muss uns der Vertragspartner umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen ab Übergabe, schriftlich anzeigen, andernfalls er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen kann. Stellt der Vertragspartner zu einem späteren Zeitpunkt Mängel fest, so ist er verpflichtet, uns ebenfalls umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Kenntnis bzw nach dem Zeitpunkt, zu dem er bei ordentlicher Sorgfalt hätte Kenntnis erlangen müssen, schriftlich anzuzeigen, ansonsten er die zuvor genannten Ansprüche verliert. Es gelten die §§ 377, 378 UGB. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so sind die gesetzliche Beweislastumkehr für die Mangelhaftigkeit der Ware bei Übergabe nach § 924 ABGB sowie das Regressrecht nach § 933b ABGB ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen durch andere Gläubiger sind uns unverzüglich anzuzeigen. Zur Weiterveräußerung ist der Vertragspartner nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die durch die Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bereits jetzt an uns zediert. Auf unser Verlangen hat der Vertragspartner die Namen seiner Käufer und die Höhe seiner Forderungen unverzüglich bekannt zu geben. Allenfalls eingezogene Beträge sind jedenfalls gesondert zu verwahren und sofort an uns abzuführen. Bei Verarbeitung oder Vermischung mit fremden Sachen entsteht Miteigentum.

10. Schadenersatz und Haftung

Sofern wir für einen Schaden einzustehen haben, haften wir nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, haften wir auch für schlicht grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Wir haften insbesondere auch nicht für Mangelfolgeschäden und sonstige mittelbare Schäden. Wir haften ausdrücklich nicht für Schäden aufgrund von leichterFahrlässigkeit, dies gilt auch für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Ausgenommen davon sind Personenschäden. Die Geltendmachung von Haftungsbegehren ist unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhalts einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte Ware von uns stammt, schriftlich an unsere Geschäftsführung zu richten. Wir übernehmen keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen. Wir übernehmen keine Haftung für eine verspätete Lieferung, die sich aus Umständen ergibt, die nicht in unserem Einflussbereich stehen. Ein dem Vertragspartner zustehender Regressanspruch nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen. Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.

11. Verkürzung über die Hälfte

Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB (laesio enormis) ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.

12. Aufrechnung

Unternehmern steht das Recht zur Aufrechnung gegen Forderungen von uns nicht zu. Ist der Vertragspartner Verbraucher, steht ihm das Recht zu, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben und zwar im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauches stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

13. Zurückbehaltungsrecht

Dem Vertragspartner kommt ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz der Keplinger GmbH. Für Streitigkeiten jeder Art wird die Zuständigkeit des für 4050 Traun sachlich zuständigen Gerichts ausdrücklich vereinbart. Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anwendbar. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl mit Ausnahme der zwingenden Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers.

15. Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

16. Schriftform

Abweichungen aller Art, insbesondere Änderungen und Ergänzungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

17. Datenschutz

Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass seine für die Auftragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

 

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